§ 134 a lit d Wr BauO idF LGBl 1992/34
Der VwGH erörtert, dass auch dem Besitzer eines seitlich angrenzenden Nachbargrundstücks ein subjektiv-öffentlicher Rechtsanspruch auf Wahrung der inneren Baufluchtlinie zusteht.
VwGH, 30.05.2000, 96/05/0183
§ 134 a lit d Wr BauO idF LGBl 1992/34
Der VwGH erörtert, dass auch dem Besitzer eines seitlich angrenzenden Nachbargrundstücks ein subjektiv-öffentlicher Rechtsanspruch auf Wahrung der inneren Baufluchtlinie zusteht.
VwGH, 30.05.2000, 96/05/0183