§ 103 nö BauO
Der VwGH erörtert den maßgeblichen Zeitpunkt der Vollendung einer Baumaßnahme und prüft die Zulässigkeit einer Erweiterung der Bauvollendungsfrist.
VwGH, 30.05.2000, 96/05/0188
§ 103 nö BauO
Der VwGH erörtert den maßgeblichen Zeitpunkt der Vollendung einer Baumaßnahme und prüft die Zulässigkeit einer Erweiterung der Bauvollendungsfrist.
VwGH, 30.05.2000, 96/05/0188