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Zur Abgrenzung zwischen Schlägerei und Angriff mehrerer beim Raufhandel (§ 91 StGB)

StrafrechtDr. Florian Messner, Vertragsassistent, InnsbruckÖJZ 2001, 134 - 143 Heft 4 v. 15.2.2001

Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag den Geltungsbereich des Strafdelikts des Raufhandels, wobei er die unterschiedlichen Strafbarkeitsvoraussetzungen und Tatbestandselemente der Schlägerei und eines Angriffs mehrerer deutlich herausstreicht. Er erörtert weiters die Beziehung des Raufhandels zu den Körperverletzungsdelikten und legt dar, wie eine Schlägerei, die sich als Folge eines Angriffs mehrerer entwickelt hat, rechtlich zu beurteilen ist.

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