Zusammenfassung: Der Autor unterzieht in seinem Beitrag die ablehnende Haltung von Lehre und Judikatur zur Frage des Rechts einer GmbH zur Beibehaltung ihrer Firma bei Austritt des namensgebenden Gesellschafters einer kritischen Betrachtung. Aufbauend auf einer Darstellung der österreichischen und deutschen Lehrmeinungen erörtert er die teleologische Zielsetzung des § 24 HGB und prüft, inwiefern die differenzierte rechtliche Behandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften in dieser Frage sachlich gerechtfertigt ist.