§ 67 Abs 10 ASVG
Der VwGH erörtert, dass die Entrichtung von Beitragsverbindlichkeiten zur Sozialversicherung nicht zum Pflichtenkreis eines Vertreters des Zahlungspflichtigen zählt.
VwGH, 12.12.2000, 98/08/0191
§ 67 Abs 10 ASVG
Der VwGH erörtert, dass die Entrichtung von Beitragsverbindlichkeiten zur Sozialversicherung nicht zum Pflichtenkreis eines Vertreters des Zahlungspflichtigen zählt.
VwGH, 12.12.2000, 98/08/0191