§ 33 Abs 1 FrG 1997; § 19 Abs 1 AsylG 1997; § 19 Abs 2 AsylG 1997
Der VwGH legt dar, unter welchen Voraussetzungen dem unrechtmäßig nach Österreich gekommenen Asylwerber eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erteilt bzw dessen Ausweisung verfügt werden kann.