§ 15 Abs 3 lit a tir LPolG; § 15 Abs 4 tir LPolG
Der VwGH erörtert, welche Gemeinde bei Genehmigungsprüfung eines Bordells als Nachbargemeinde qualifiziert werden kann und erläutert die Bestimmungskriterien bei der hier maßgeblichen Beurteilung eines konkreten Bedarfs.