§ 80 FrG 1992, § 81 FrG 1992; § 22 VStG
Der VwGH erörtert, dass die bloße Nichteinhaltung der Einreisevorschriften noch nicht Strafbarkeit wegen Schlepperei begründet und führt aus, dass das Schleppen vieler Personen als tateinheitliches Geschehen betrachtet werden muss.