§ 114 Abs 1 StGB; § 111 StGB
Der OGH stellt in dieser Entscheidung fest, dass der Rechtfertigungsgrund des § 114 Abs 1 StGB nur bei bewusster Erstattung einer Falschanzeige keine Anwendung findet.
OGH 11.01.2001, 15 Os 167,168/00
§ 114 Abs 1 StGB; § 111 StGB
Der OGH stellt in dieser Entscheidung fest, dass der Rechtfertigungsgrund des § 114 Abs 1 StGB nur bei bewusster Erstattung einer Falschanzeige keine Anwendung findet.
OGH 11.01.2001, 15 Os 167,168/00