§ 1037 ABGB; § 17 ZPO
In dieser Entscheidung erläutert der OGH die Funktion der Streitverkündung und betont, dass das bloße Wissen des Schuldners von einer Verhandlung den Erklärungswert der Streitverkündung nicht ersetzt.
OGH 16.01.2001, 4 Ob 313/00h