§ 97 ABGB; § 382 e EO; § 391 Abs 2 EO
Der OGH erörtert, dass die im Rahmen eines Scheidungsverfahren erwirkte Provisorialmaßnahme zur Absicherung der Wohnmöglichkeit keinen Nachweis einer Gefährdungssituation, aber eine Rechtfertigungsklage erfordert.
OGH 21.03.2001, 3 Ob 21/01m