vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - OGH, 22.03.2001, 4 Ob 39/01s

InsolvenzrechtÖJZ-LSK 2001/194 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 381 Abs 1 Z 2 EO

Der OGH erläutert, dass die Domain-Bezeichnung "rechnungshof.com" uä und das Angebot vertraulicher Informationen auf der Internetseite, das den Anschein der Verletzung der amtlichen Verschwiegenheitspflicht erweckt, eine Schädigung durch den daraus resultierenden Ansehensverlust des Rechnungshofs begründet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!