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Entscheidung - OGH, 22.03.2001, 4 Ob 39/01s

InsolvenzrechtÖJZ-LSK 2001/194 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 381 Abs 1 Z 2 EO

Der OGH erläutert, dass die Domain-Bezeichnung "rechnungshof.com" uä und das Angebot vertraulicher Informationen auf der Internetseite, das den Anschein der Verletzung der amtlichen Verschwiegenheitspflicht erweckt, eine Schädigung durch den daraus resultierenden Ansehensverlust des Rechnungshofs begründet.

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