§ 1497 ABGB; § 1330 ABGB; § 1490 ABGB
Eine strafrechtliche Privatanklage wegen Ehrenbeleidigung begründet keine Verjährungsunterbrechung der privatrechtlichen Ansprüche. Im Fall eines Privatbeteiligtenanschlusses des Beleidigten tritt diese Unterbrechung aber ein.