§ 1330 ABGB
Die Information der Öffentlichkeit vom Verfahrensstand wie auch allfällige Zitate der beleidigenden Behauptungen ohne Beifügung weiterer ehrverletzender Äußerungen stellt keine neuerliche Ehrenbeleidigung dar.
OGH 15.03.2001, 6 Ob 14/01d
§ 1330 ABGB
Die Information der Öffentlichkeit vom Verfahrensstand wie auch allfällige Zitate der beleidigenden Behauptungen ohne Beifügung weiterer ehrverletzender Äußerungen stellt keine neuerliche Ehrenbeleidigung dar.
OGH 15.03.2001, 6 Ob 14/01d