§ 21 StGB
Der OGH bestimmt die maßgeblichen Prüfungskriterien bei Beurteilung der Ausführungsgefahr einer Straftat mit schweren Folgen bei der Entscheidung über die Unterbringung des Täters in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
OGH 04.04.2001, 13 Os 41/01