§ 8 ZustG; § 23 ZustG; Art 6 Abs 1 MRK
Der OGH prüft die Zulässigkeit einer gerichtlichen Hinterlegung eines Schriftstücks, wenn deren Zustellung an der Unkenntnis der neuen Abgabestelle scheitert, wobei er auch das Ausmaß der Ermittlungspflicht der Behörde sowie allfällig gebotene Vorsorgemaßnahmen des Empfängers bei Änderung der Abgabestelle erläutert.