§ 14 GGG; § 56 Abs 2 JN
Der VwGH prüft, ob bei Bestimmung der Gerichtsgebühren der Geltungsbereich des § 56 Abs 2 JN auch Klagen auf Feststellung einer wertmäßig bestimmten Geldforderung umfasst.
VwGH, 29.10.1998, 98/16/0240
§ 14 GGG; § 56 Abs 2 JN
Der VwGH prüft, ob bei Bestimmung der Gerichtsgebühren der Geltungsbereich des § 56 Abs 2 JN auch Klagen auf Feststellung einer wertmäßig bestimmten Geldforderung umfasst.
VwGH, 29.10.1998, 98/16/0240