§ 48 BAO
Bei Beurteilung von Vereinbarungen betreffend Fragen einer Doppelbesteuerung ist das OECD-Musterabkommen als Richtwert heranzuziehen.
VwGH, 27.01.1999, 98/16/0228
§ 48 BAO
Bei Beurteilung von Vereinbarungen betreffend Fragen einer Doppelbesteuerung ist das OECD-Musterabkommen als Richtwert heranzuziehen.
VwGH, 27.01.1999, 98/16/0228