§ 11 BAO
Die Entscheidung behandelt die Frage der Haftung sowohl natürlicher wie auch juristischer Personen nach Begehung eines Finanzdeliktes und erörtert auch das Erfordernis des Schuldnachweises.
VwGH, 27.01.1999, 98/16/0411
§ 11 BAO
Die Entscheidung behandelt die Frage der Haftung sowohl natürlicher wie auch juristischer Personen nach Begehung eines Finanzdeliktes und erörtert auch das Erfordernis des Schuldnachweises.
VwGH, 27.01.1999, 98/16/0411