§ 83 Abs 3 JN; Art 6 ProduktpiraterieV
Der OGH entscheidet auf Basis eines Erkenntnisses des EuGH, dass die im Inland aufgrund der ProduktpiraterieV vorgenommene zollbehördliche Beschlagnahme von Waren örtliche Zuständigkeit eines inländisches Gerichts begründet.