§ 65 B-KUVG; § 62 B-KUVG
Die Krankenversicherung ist zur Tragung der Kosten für Batterien eines Hörapparats nicht verpflichtet, weil diese nicht als Hilfsmittel, sondern Betriebsmittel zu qualifizieren sind.
OGH 06.06.2000, 10 ObS 236/99z
§ 65 B-KUVG; § 62 B-KUVG
Die Krankenversicherung ist zur Tragung der Kosten für Batterien eines Hörapparats nicht verpflichtet, weil diese nicht als Hilfsmittel, sondern Betriebsmittel zu qualifizieren sind.
OGH 06.06.2000, 10 ObS 236/99z