§ 411 ZPO; § 63 Abs 1 KFG
Wurde in einem Feststellungsurteil gegen den Haftpflichtversicherer dessen Leistungsverbindlichkeit nicht auf die Versicherungssumme eingeschränkt, kann er sich auch später nicht mehr darauf berufen.
OGH 30.05.2000, 1 Ob 111/00f