§ 103 Abs 2 KFG
Die Mitteilung der nicht erfolgten Inbetriebnahme eines Pkws zum fragwürdigen Zeitpunkt stellt eine gesetzeskonforme Beantwortung einer Lenkeranfrage dar.
VwGH, 28.01.2000, 99/02/0305
§ 103 Abs 2 KFG
Die Mitteilung der nicht erfolgten Inbetriebnahme eines Pkws zum fragwürdigen Zeitpunkt stellt eine gesetzeskonforme Beantwortung einer Lenkeranfrage dar.
VwGH, 28.01.2000, 99/02/0305