§ 7 Abs 3 Z 1 StVO; § 7 Abs 5 StVO; § 26 Abs 2 FSG; § 99 Abs 1 lit b StVO
Der VwGH erörtert, dass im Fall des nachträglichen Beweises einer nicht vorhandenen Alkoholbeeinträchtigung der Entzug des Führerscheins aufgrund der Ablehnung des Alkomattests des erstmalig betretenen Täters nicht gesetzeskonform erfolgt.