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Entscheidung - VwGH, 26.01.2000, 99/02/0305

VerkehrsrechtVwGH 2000/244ÖJZ 2000, 917 Heft 23 und 24 v. 1.12.2000

§ 103 Abs 2 KFG

Der VwGH erörtert, dass die durch Anführung von Antwortalternativen entstandene Mehrdeutigkeit einer Lenkeranfrage keine Offenlegungspflicht des Befragten begründet.

VwGH, 26.01.2000, 99/02/0305

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