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Entscheidung - OGH, 25.05.2000, 1 Ob 341/99z

AußerstreitrechtÖJZ-LSK 2000/220 Heft 1 v. 1.1.2000

§ 78 AußStrG; § 129 AußStrG; § 145 AußStrG; § 16 ABGB; § 531 ABGB; § 26 ÄrzteG; § 9 KAG; § 20 nöKAG; § 21 nö KAG; § 531 ABGB

Der Verlassenschaftskurator besitzt keine Berechtigung zur Einwilligung in die Einsichtnahme in die Krankenakte des Erblassers wie auch zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht.

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