§ 1 AHG; § 1311 ABGB
Schließt der Darlehensgeber den Vertrag mit dem Käufer nur im Hinblick auf die Baulandbestätigung einer Bestätigung, kann er allfälligen Schaden infolge einer falschen Bestätigung im Wege des Amtshaftungsrechts geltend machen.
OGH 30.05.2000, 1 Ob 48/00s