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Entscheidung - OGH, 25.05.2000, 1 Ob 341/99z

AußerstreitrechtÖJZ-LSK 2000/221 Heft 1 v. 1.1.2000

§ 16 ABGB; § 531 ABGB; § 26 ÄrzteG; § 9 KAG; § 20 nöKAG

Wird der potentiellen Erbin die Einsichtnahme in die Krankenakte des Erblassers verwehrt, muss der Krankenhausträger geklagt werden, wo auch die materielle Befugnis der Klägerin einer Prüfung unterzogen wird.

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