§ 215 EO; § 229 Abs 1 EO
Die falsche Wertangabe der noch offenen Restforderungen in einem Verteilungsbeschluss entfaltet keine Bindungswirkung.
OGH 20.10.1999, 3 Ob 139/98g
§ 215 EO; § 229 Abs 1 EO
Die falsche Wertangabe der noch offenen Restforderungen in einem Verteilungsbeschluss entfaltet keine Bindungswirkung.
OGH 20.10.1999, 3 Ob 139/98g