§ 93 BWG; § 61 GmbHG
Die Verbindlichkeit zur Beitragsleistung an die Einlagensicherungsgesellschaft kann sich nur auf eine schuldrechtliche Verpflichtungserklärung, nicht aber direkt auf § 93 BWG stützen.
OGH 21.10.1999, 8 Ob 245/99h
§ 93 BWG; § 61 GmbHG
Die Verbindlichkeit zur Beitragsleistung an die Einlagensicherungsgesellschaft kann sich nur auf eine schuldrechtliche Verpflichtungserklärung, nicht aber direkt auf § 93 BWG stützen.
OGH 21.10.1999, 8 Ob 245/99h