§ 180 Abs 2 ABGB
Eine unerhebliche Abweichung von der geforderten Altersdifferenz von 16 Jahren steht der Adoption eines Kindes nicht entgegen.
OGH 22.10.1999, 1 Ob 252/99m
§ 180 Abs 2 ABGB
Eine unerhebliche Abweichung von der geforderten Altersdifferenz von 16 Jahren steht der Adoption eines Kindes nicht entgegen.
OGH 22.10.1999, 1 Ob 252/99m