§ 76 Abs 2 GmbHG
Nebenabreden zu einem Kontrakt bezüglich einer Überlassung von Geschäftsanteilen einer GmbH unterliegen ebenfalls der Notariatsaktsform.
OGH 19.10.1999, 4 Ob 255/99z
§ 76 Abs 2 GmbHG
Nebenabreden zu einem Kontrakt bezüglich einer Überlassung von Geschäftsanteilen einer GmbH unterliegen ebenfalls der Notariatsaktsform.
OGH 19.10.1999, 4 Ob 255/99z