§ 382b EO; § 528 Abs 1 ZPO
Die Beurteilung, ob der Schutzbereich der gefährdeten Partei durch allfällige Beschränkungen des örtlichen Geltungsbereichs der einstweiligen Verfügung zu stark eingeschränkt wurde, bildet keine erhebliche Rechtsfrage.
OGH 25.05.2000, 1 Ob 124/00t