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Entscheidung - OGH, 25.05.2000, 1 Ob 124/00t

InsolvenzrechtÖJZ-LSK 2000/223 Heft 1 v. 1.1.2000

§ 382b Abs 1 EO; § 382c EO

Die Festlegung eines Aufenthalts- oder Kontaktverbots nach § 382b Abs 2 EO setzt, im Unterschied zum Ausspruch einer Wegweisung oder eines Rückkehrverbots, zwingend eine Interessenabwägung zwischen den Parteien voraus.

OGH 25.05.2000, 1 Ob 124/00t

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