§ 382b Abs 1 EO
Die "unmittelbare Umgebung" der Wohnung nach § 382b Abs 1 EO ist einzelfallbezogen zu bestimmen.
OGH 25.05.2000, 1 Ob 124/00t
§ 382b Abs 1 EO
Die "unmittelbare Umgebung" der Wohnung nach § 382b Abs 1 EO ist einzelfallbezogen zu bestimmen.
OGH 25.05.2000, 1 Ob 124/00t