§ 1073 ABGB; § 76 Abs 2 GmbHG
Ein in einem Gesellschaftsvertrag vereinbartes Vorkaufsrecht wirkt absolut, sodass eine Abtretung eines Geschäftsanteiles unter Missachtung des Vorkaufsrechts der Mitgesellschafter keinen rechtswirksamen Eigentumsübergang begründet.

