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Entscheidung - OGH, 14.03.2000, 4 Ob 50/00g

MedienrechtÖJZ-LSK 2000/162 Heft 1 v. 1.1.2000

§ 18 Abs 2 TKG

Die Geltung der Änderung der AGB eines Telekommunikationsunternehmens setzt gemäß § 18 Abs 2 TKG nur die rechtzeitige Kundmachung voraus.

OGH 14.03.2000, 4 Ob 50/00g

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