§ 4 AÜG; § 35 ASVG
Die Beurteilung, ob Arbeitskräfteüberlassung vorliegt, erfolgt durch wirtschaftliche Betrachtungsweise des Vertragsinhalts und -ziels. § 4 Abs 2 AÜG zeigt hiezu in Form einer unwiderleglichen Vermutung maßgebliche Kriterien auf.
VwGH, 21.09.1999, 97/08/0053