§ 30 oö BauO; § 32 oö BauO; § 33 oö BauO idF LGBl 1983/82; § 16 Abs 3 oö ROG
Der VwGH prüft unter Zugrundelegung der oö BauO , ob eine Abgrabung um ein Haus eine Gebäudeerhöhung und somit eine Beeinträchtigung für benachbarte Liegenschaften bedingen kann. Weiters nimmt er Stellung zu Fragen des Mindestabstandes und zum Begriff des "Balkons" und führt aus, welche Immissionen in einem Wohngebiet zu akzeptieren sind.