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Entscheidung - EGMR, 28.10.1999, über die Beschw Nr. 28.396/95 im Fall Wille gg Liechtenstein

GrundrechtMRK 2000/10ÖJZ 2000, 647 - 650 Heft 17 v. 1.9.2000

Zusammenfassung: Eine öffentliche Funktion in der Gerichtsbarkeit bedingt gewisse Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung insofern, als die Unparteilichkeit der Justiz nicht in Zweifel gezogen werden darf.

EGMR, 28.10.1999, über die Beschw Nr. 28.396/95 im Fall Wille gg Liechtenstein

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