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Entscheidung - VwGH, 24.08.1999, 99/11/0079

Allgemeine RechtsfragenVwGH 2000/133ÖJZ 2000, 657 Heft 17 v. 1.9.2000

§ 14 Abs 2 ZDG idF BGBl 1996/788

Dem Erkenntnis lag die Beurteilung zugrunde, unter welchen Voraussetzungen allfällige Unvereinbarkeiten des Zivildienstes mit dem Studium als "außerordentliche Härte" im Sinn des § 14 Abs 2 ZDG zu qualifizieren sind und einen Aufschub des Zivildienstes rechtfertigen.

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