§ 33 Abs 2 HGG
Eine bestehende Lebensgemeinschaft bildet keinen Ausschlussgrund bei Gewährung der Wohnkostenbeihilfe.
VwGH, 24.08.1999, 99/11/0068
§ 33 Abs 2 HGG
Eine bestehende Lebensgemeinschaft bildet keinen Ausschlussgrund bei Gewährung der Wohnkostenbeihilfe.
VwGH, 24.08.1999, 99/11/0068