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Entscheidung - OGH, 22.02.2000, 1 Ob 37/00y

SicherheitsrechtEvBl 2000/139EvBl 2000, 605 - 607 Heft 16 v. 15.8.2000

§ 1 Abs 1 AHG; § 84 StPO; Art 5 StGG; Art 1 1. ZP MRK

Besteht im Zuge gerichtlicher Vorerhebungen die Gefahr des Eingriffs in die Rechte unbeteiligter Dritter, gebietet das Verhältnismäßigkeitsgebot eine strenge Interessenabwägung; ein Verstoß dagegen löst Amtshaftungsansprüche des Betroffenen aus. Jedes vermögenswerte Privatrecht fällt in den Schutzbereich des grundrechtlichen Eigentumsschutzes.

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