§ 13c Abs 3 WEG; § 13c Abs 4 WEG
In dieser Entscheidung prüft der OGH die Anwendbarkeit des § 13c Abs 3 WEG auf Forderungen, die vor Geltungsbeginn dieser Regelung entstanden sind und spricht weiters aus, dass ein Antrag auf Klageanmerkung nach rechtskräftiger Beendigung des Verfahrens nicht gesetzeskonform ist.