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Entscheidung - OGH, 16.02.2000, 9 Ob 316/99g

FamilienrechtEvBl 2000/138EvBl 2000, 604 - 605 Heft 16 v. 15.8.2000

§ 163 Abs 1 ABGB; Art V Z UeKindG; § 7 FamRAnglV

Das Kind ist in einem Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft hinsichtlich der Beiwohnung in dem maßgeblichen Zeitraum des § 163 Abs 1 ABGB beweispflichtig; gelingt der Beweis nicht, gebietet der Untersuchungsgrundsatz die Einholung anderer Beweise, etwa in Form eines serologischen Gutachtens.

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