§ 149 Abs 1 ABGB; § 150 ABGB
Eltern sind berechtigt im Zuge der Vermögensverwaltung ihres Kindes einen Antrag auf Befreiung von der Rechnungslegungspflicht zu stellen; mangelnde Kompetenz oder die Gefahr eines missbräuchlichen Gebrauchs des Vermögens stehen einer Bewilligung dieses Antrags entgegen.