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Ist jedes steirische Wirtshaus ein Steirisches Wirtshaus?

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2025/63ÖBl 2025, 218 - 221 Heft 5 v. 16.9.2025

§ 62 MSchG

Für Verbandsmarken gelten dieselben Registrierungsvoraussetzungen wie für Marken allgemein - insb muss die Unterscheidungskraft gegeben sein.

Die Ausnahme für Verbandsmarken - wonach diese "ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen können, die im Verkehr zur Bezeichnung der geografischen Herkunft der Waren und Dienstleistungen dienen" - beseitigt nicht die übrigen Eintragungshindernisse, insb nicht das Kriterium der Unterscheidungskraft nach § 4 Abs 1 Z 3 MSchG.

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