§ 7 Abs 2 BPrBG; § 3 Z 8, § 20 ECG
Bereits die bloße Auszeichnung von Büchern unter dem Mindestpreis ist nach § 7 Abs 2 BPrBG 2023 unzulässig.
Eine derartige Ankündigung in einem Onlineshop mit Sitz in Deutschland unterliegt den Rechtsvorschriften des koordinierten Bereichs nach der E-Commerce-RL und das Herkunftslandprinzip ist anwendbar. Eine Klage kann daher nicht erfolgreich auf die im Vergleich zum deutschen Recht strengeren Bestimmungen des BPrBG 2023 gestützt werden.

