§ 14 Abs 4 MSchG
Auch der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz ist "nur" ein einfacher Nebenintervenient und kann den Prozess nicht fortsetzen, wenn der Markeninhaber die Klage zurückzieht.
4 Ob 3/24f
§ 14 Abs 4 MSchG
Auch der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz ist "nur" ein einfacher Nebenintervenient und kann den Prozess nicht fortsetzen, wenn der Markeninhaber die Klage zurückzieht.
4 Ob 3/24f
