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Bewegung und Sport und das Doppelbestrafungsverbot

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2025/22ÖBl 2025, 76 - 86 Heft 2 v. 26.3.2025

Art 4 7. ZPMRK; § 168b StGB; § 1 KartG

Der Tatbestand des § 168b StGB umfasst auch den für eine Sanktionierung nach dem KartG notwendigen Sachverhalt, weil eine nach § 1 KartG verbotene Absprache zentrale Voraussetzung des Straftatbestands ist.

Die diversionelle Erledigung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens hat - hier: in einem rein innerstaatlichen Sachverhalt - keine Sperrwirkung nach Art 4 des 7. ZP EMRK.

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